Alle Tuningteile, die an einen Golf 4 oder jedes beliebige andere Fahrzeug abgebaut werden, müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Der TÜV Sigmaringen hat dies etwas näher erläutert Tuningteile wie Spoiler, Neonröhren, Tönungsfolien usw., die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben können ohne Eintragung und ohne eine TÜV-Abnahme eingebaut werden. Die ABE ist aber mitzuführen. Tuningteile, …
Schlagwort-Archiv: Allgemeine Betriebserlaubnis
Mai 06
Bauliche Veränderungen nur mit ABE
Jedes Fahrzeug, das bei einem Fahrzeughersteller vom Band läuft, hat eine allgemeine Betriebserlaubnis. Diese ABE bekommt der Hersteller nach einer amtlichen Prüfung für einen serienmäßig hergestellten Fahrzeugtyp. Verändert der Fahrzeughalter nach dem Kauf bestimmte Bauteile am Fahrzeug, wie zum Beispiel die Auspuffanlage, verkürzte Federsätze oder besondere Räder, benötigt er für die Fahrzeugteile eine zusätzliche allgemeine …