Jedes Fahrzeug, das bei einem Fahrzeughersteller vom Band läuft, hat eine allgemeine Betriebserlaubnis. Diese ABE bekommt der Hersteller nach einer amtlichen Prüfung für einen serienmäßig hergestellten Fahrzeugtyp. Verändert der Fahrzeughalter nach dem Kauf bestimmte Bauteile am Fahrzeug, wie zum Beispiel die Auspuffanlage, verkürzte Federsätze oder besondere Räder, benötigt er für die Fahrzeugteile eine zusätzliche allgemeine Betriebserlaubnis. Die meisten Bauteile haben eine ABE. Diese ist aber nur gültig, wenn das Fahrzeugteil genau nach Herstellerangabe eingebaut wurde. Manche Bauteile wiederum müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden, um eine ABE zu erhalten. Verfügt ein Fahrzeug über Bauteile ohne eine allgemeine Betriebserlaubnis ist automatisch die Fahrzeugzulassung nicht mehr gültig und im schlimmsten Fall erlischt auch der Versicherungsschutz. Dieses Fahrzeug darf erst wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn ein Sachverständiger eine Betriebserlaubnis erteilt hat. Eine ABE sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden, damit diese bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden kann.