Alle Tuningteile, die an einen Golf 4 oder jedes beliebige andere Fahrzeug abgebaut werden, müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Der TÜV Sigmaringen hat dies etwas näher erläutert
- Tuningteile wie Spoiler, Neonröhren, Tönungsfolien usw., die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben können ohne Eintragung und ohne eine TÜV-Abnahme eingebaut werden. Die ABE ist aber mitzuführen.
- Tuningteile, die ein Teilegutachten besitzen, müssen vom TÜV oder der DEKRA in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
- Tuningteile ohne ein Teilegutachten oder mit einem Materialgutachten bzw. Materialbescheinigung müssen gar nicht eingetragen werden. Sie benötigen eine Einzelabnahme beim TÜV, die unter Umständen sehr teuer werden kann.
Händler, die Tuningteile verkaufen und auch etwas von ihrem Geschäft verstehen, liefern automatisch ein Teilegutachten mit. Dies deutet in der Regel schon mal auf Qualität hin. Gibt es kein Teilegutachten, dann lohnt sich der Kauf auch nicht, wenn das Teil richtig günstig ist, denn die Einzelabnahme beim TÜV kostet dann richtig Geld.
Möchte man seinen Golf 4 oder sein Kfz tunen, dann sollte man nur Teile kaufen, die über ein Teilegutachten verfügen. Besser ist natürlich noch eine ABE. Dies erspart letztendlich unnötige Kosten und viel Ärger.