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Mrz 04

Keine Autowäsche auf dem eigenen Grundstück

Keine Autowäsche auf dem eigenen Grundstück
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Thorsten Freyer / pixelio.de

Bei den ersten warmen Sonnenstrahlen im Frühjahr sind die meisten Autofahrer nicht mehr zu halten. Das Fahrzeug bekommt eine Grundreinigung. Es wird gewaschen, geputzt und poliert bis der graue Schmutzschleier vom Winter wieder runter ist. Früher war es üblich sein Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu waschen. Doch heutzutage weiß die Mehrheit der Autofahrer, dass das Reinigungswasser in das Grundwasser gelangt und dort großen Schaden anrichten kann. In den meisten Gemeinden ist deshalb das Waschen auf den eigenen Grundstücken verboten. Doch es gibt in manchen Orten auch Ausnahmen. Aber auch in diesem Fall darf nur eine Oberwäsche ohne chemische Reinigungsmittel, sondern nur mit klarem Wasser durchgeführt werden. Um keine Anzeige für eine Autowäsche zu bekommen ist es am sichersten sich im Vorfeld bei der Gemeinde zu informieren. Führt ein Autobesitzer trotz Verbot eine Wäsche auf seinem Grundstück durch, kann ihm eine hohe Geldstrafe drohen. Deshalb ist es am sichersten und für die Umwelt auch am besten, wenn Autofahrer ihr Fahrzeug in die Waschanlagen fahren oder auf Selbstbedienungswaschplätzen reinigen. Denn hier haben die Plätze Öl- und Benzinabscheider, Schlammabtrennung und Filter zur Abtrennung von den Schmutzstoffen. So kann kein Fett, Öl, Ruß, Benzin, Schmermetallstaub oder Reinigungsmittel ins Grundwasser gelangen.